Der Investitionsbooster – Neue steuerliche Chancen für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen
Am 19. Juli 2025 wurde das sogenannte Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel: Investitionen in Deutschland weiter anzukurbeln und Unternehmen zu entlasten. Für den gewerblichen Photovoltaik-Markt ist das eine echte Chance – denn der neue Investitionsbooster macht PV-Anlagen und Batteriespeicher steuerlich noch attraktiver.
Was ist der Investitionsbooster?
Der Investitionsbooster ermöglicht eine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter. Das bedeutet: Unternehmen können ihre Investitionen schneller steuerlich geltend machen und somit in den ersten Jahren deutlich mehr Liquidität freisetzen.
Die Regelung gilt für alle Anlagen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 in Betrieb genommen werden. Dabei darf der lineare AfA-Satz verdreifacht werden – bis maximal 30 %.
Was ändert sich konkret für PV-Anlagen und Batteriespeicher?
Bisher konnten PV-Anlagen linear mit 5 % und Batteriespeicher mit 10 % abgeschrieben werden. Durch den Investitionsbooster ist jetzt eine degressive Abschreibung von 15 % für PV-Anlagen und sogar 30 % für Batteriespeicher möglich.
Der Vorteil: Unternehmen profitieren sofort von einem höheren steuerlichen Abzug in den ersten Jahren – also genau dann, wenn die Investition noch finanziert wird. Das sorgt für einen echten Liquiditäts-Boost und kann die Amortisationszeit spürbar verkürzen.
Rechenbeispiel: Steuerliche Entlastung durch den Investitionsbooster
Anschaffungskosten: 100.000 €
Steuersatz: 30 %
Lineare Abschreibung (bisherige Regelung):
| Jahr | Abschreibung (AfA) | Restbuchwert | Steuerliche Entlastung |
| 1 | 5.000 € | 95.000 € | 1.500 € |
| 2 | 5.000 € | 90.000 € | 1.500 € |
| 3 | 5.000 € | 85.000 € | 1.500 € |
| 4 | 5.000 € | 80.000 € | 1.500 € |
| Gesamt steuerliche Entlastung | 6.000 € | ||
Degressive Abschreibung (Investitionsbooster 15 %):
| Jahr | Abschreibung (AfA) | Restbuchwert | Steuerliche Entlastung |
| 1 | 15.000 € | 85.000 € | 4.500 € |
| 2 | 12.750 € | 72.250 € | 3.825 € |
| 3 | 10.838 € | 61.413 € | 3.251 € |
| 4 | 9.212 € | 52.201 € | 2.764 € |
| Gesamt steuerliche Entlastung | 14.340 € | ||
Der Unterschied ist deutlich: Bereits in den ersten vier Jahren ergibt sich mehr als das Doppelte an steuerlicher Entlastung – und somit ein klarer Vorteil für Investoren und Unternehmer.
Kombination mit weiteren Steuervergünstigungen
Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß § 7g EStG erfüllen (z. B. Jahresgewinn ≤ 200.000 €), können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch den Investitionsabzugsbetrag sowie eine 40 %-Sonderabschreibung nutzen. Dadurch lassen sich innerhalb weniger Jahre bis zu 85 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen.
Perfekte Kombination: Finanzierung + Investitionsbooster
Eine Finanzierung bringt grundsätzlich einen Cashflow-Vorteil mit sich, da die Anlage nicht sofort vollständig bezahlt werden muss. In Verbindung mit der degressiven Abschreibung entstehen gerade in den ersten Jahren deutliche Liquiditätsvorteile. Unternehmen können so die Finanzierungsraten einfacher bedienen und profitieren gleichzeitig von steuerlicher Entlastung.
Das Ergebnis: Mehr Planungssicherheit, höhere Liquidität und schnellere Amortisation – also ideale Rahmenbedingungen für Investitionen in nachhaltige Energieversorgung mit Photovoltaik und Speichertechnologie.
Fazit
Mit dem Investitionsbooster wird die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Gewerbebereich noch attraktiver. Unternehmen profitieren nicht nur von langfristig günstigen Stromkosten, sondern auch von sofortigen steuerlichen Vorteilen, die die Investition wirtschaftlich zusätzlich absichern.
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