Mehrwertsteuerbefreiung für Solar- und Photovoltaik
Sehr geehrte Kunden,
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) unsere Solar- und Photovoltaikprodukte von der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, Ihre Investition in erneuerbare Energien noch attraktiver zu gestalten.
Gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG sind Warenlieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beförderung von Anlagen dienen, die der Erzeugung, Nutzung oder Umwandlung von Solar- und Photovoltaikenergie dienen, von der Umsatzsteuer befreit.
Daher können Sie bei der Bestellung von Solarpanels, Wechselrichtern, Montagesystemen und anderen Photovoltaikprodukten von dieser Mehrwertsteuerbefreiung profitieren.
Die Warenlieferungen und Leistungen dienen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beförderung von Anlagen.
Die Anlagen müssen der Erzeugung, Nutzung oder Umwandlung von Solar- und Photovoltaikenergie dienen.
Der Verwendungszweck der Produkte muss nachgewiesen werden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema oder bei Fragen zu unseren Produkten stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice, und wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bestellung.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an umweltfreundlichen Energielösungen und freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Projekt zur Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen.
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