Stabile Netze, mehr Eigenverbrauch und nachhaltige Stromversorgung – Industrie- und Containerspeicher sind der Schlüssel zur Energiezukunft. Ob Stadtwerke, Gewerbe, Landwirtschaft oder Investoren : ZeptoSolar entwickelt individuelle Speicherlösungen von 100 kWh bis über 5 MWh – skalierbar, effizient und förderfähig. Jetzt mehr erfahren!
Was haben Photovoltaik, Hornissenschutz und Bienenvölker gemeinsam? Michael Rattinger, Geschäftsführer von ZeptoSolar und engagierter Naturschützer, zeigt gemeinsam mit Imker ToBee, wie ein Solarpark in der Rhön zum Lebensraum für Bienen wurde. Ein Projekt über Energie mit Verantwortung – und darüber, was passiert, wenn Technik, Natur und Überzeugung zusammenkommen.
Von Hager bis Phoenix Contact: Bei ZeptoSolar erhalten Sie nicht nur PV-Komponenten, sondern auch ein breites Sortiment an Elektromaterial für Haus, Gewerbe & Industrie. Jetzt individuell anfragen – wir liefern schnell & zuverlässig.
Containerware für Großprojekte und Wiederverkäufer: ZeptoSolar liefert Tier-1-PV-Module direkt vom Hersteller – inklusive Beratung, Logistik & tagesaktuellen Preisen. Ideal für Installateure, Projektierer & Händler mit Bedarf ab Paletten- oder Containermenge.
ZeptoSolar ist jetzt Mitglied bei Creditreform – ein starkes Zeichen für geprüfte Bonität, wirtschaftliche Stabilität und maximale Sicherheit für unsere Kunden. Erfahren Sie, was das für Ihre PV-Projekte bedeutet!
*Gilt nur für Privatkunden bei einer maximalen Anlagenleistung von 30kWp und dem eigenen Betrieb der Anlage.
Auszug aus § 12 Abs. 3 UStG
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.