Die neue Fox ESS EQ5000-P Hochvolt-Batterieserie ersetzt die bisherige EQ5000-Generation und bringt mehrere wichtige Neuerungen mit. Dazu gehören die klare Aufteilung in EQ5000 P-M Mastermodul und EQ5000 P-S Slavemodule , ein reduziertes Systemgewicht, eine integrierte Brandschutzfunktion sowie eine optionale Vorheizung. Wir erklären den Systemaufbau, die verfügbaren Speichergrößen und die Unterschiede zur Vorgängerversion.
Die FoxESS Wallbox C-Serie bietet intelligente Ladelösungen für Eigenheime, Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und Ladeparks. Zur Auswahl stehen Modelle mit 11 oder 22 kW, einem oder zwei Ladeanschlüssen sowie Typ-2-Steckdosen oder fest angeschlagenen Ladekabeln. Erfahren Sie, wie PV-Überschussladen, dynamisches Lastmanagement, RFID, OCPP und die Vorbereitung auf ISO 15118 zusammenspielen.
Die Wahl der richtigen Notstromlösung entscheidet darüber, wie leistungsfähig Ihre Photovoltaikanlage im Ernstfall wirklich ist. Erfahren Sie, worin sich die FoxESS EPS Box Pro G und HC unterscheiden – und warum dieser Unterschied in der Praxis entscheidend ist.
Mit dem neuen FoxESS Stackable AIO System bringt FoxESS eine vollständig integrierte Speicherlösung auf den Markt. Erfahren Sie, wie das System funktioniert, welche Vorteile es bietet und für wen sich der Einsatz ab 2026 besonders lohnt.
Auf den ersten Blick wirken Fox ESS EK12 und EP12 nahezu identisch. Gleiche Kapazität, ähnliche Technik – und oft ein spürbarer Preisunterschied. Doch entscheidend ist nicht nur das Datenblatt. Vertriebsweg, Dokumentation und Garantie bestimmen, wie sicher ein System langfristig wirklich ist.
*Gilt nur für Privatkunden bei einer maximalen Anlagenleistung von 30kWp und dem eigenen Betrieb der Anlage.
Auszug aus § 12 Abs. 3 UStG
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.